Was Sie über Elternmitarbeit vielleicht allgemein wissen möchten Die Elternmitarbeit ist vielschichtig. Im Interesse der Eltern und Kinder können wir als SEB nur alle Eltern dazu ermuntern, sich aktiv in der Elternarbeit einzubringen. Hier bestehen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule. Das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus soll damit gefestigt und vertieft werden.
In Rheinland-Pfalz gibt es Elternvertretungen auf vier Ebenen:
Dazu kommt auf Bundesebene der Bundeselternbeirat. Dieser ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen der Bundesländer.
Manche Eltern fragen sich vielleicht, ob sie für eine Elternmitarbeit das notwendige Rüstzeug besitzen. Das ging einigen von uns am Anfang so und betrifft alle Ebenen der Elternvertretungen. Wenn Sie aber den Willen zu persönlichem Engagement und zu Gestaltungsmöglichkeiten mitbringen, haben Sie den ersten Schritt schon bewältigt. Es gilt in der Elternarbeit Bewährtes zu bewahren, Verbesserungsbedürftiges anzusprechen, aber auch Missstände klar aufzuzeigen.
Die gewählten Elternvertreter/Innen üben ein öffentliches Ehrenamt aus und unterliegen daher in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit auch der gesetzlichen Unfallversicherung.
In jeder Ebene der Elternvertretungen sind wichtige Aufgaben gegeben, eine Hierarchie gibt es insoweit nicht. Jede Ebene hat unterschiedliche Ansprechpartner nach "außen". Notwendig ist dabei zusätzlich die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der Vertretungsebenen untereinander.
Was Sie in Ihrer konkreten Elternarbeit erfahren, geht manchmal über den "allgemeinen" Wissensstand anderer Eltern hinaus. Dass solche Angelegenheiten einer vertraulichen Behandlung bedürfen, muss selbstverständlich sein.
Unter dieser Überschrift hat der Landeselternbeirat (LEB) eine kleine "Gebrauchsanleitung" mit den wichtigsten Punkten zur Elternarbeit herausgegeben. Sie finden diese Broschüre auf den Seiten des LEB. Zudem möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die "Eltern-CD" (2007/08) aufmerksam machen, welche allen Klassenelternsprecher/Innen zur Verfügung gestellt worden ist (befindet sich in Überarbeitung, weitere Informationen folgen demnächst).
Weiterhin ist auf der vorgenannten Seite des LEB eine sehr ausführliche und informative Zusammenstellung aller relevanten Rechte und Pflichten u.a. für Klassenelternsprecher/Innen zu finden ("Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz").
In einer Verwaltungsvorschrift (VV) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung (seinerzeitige Ministeriumsbezeichnung) vom 10. Mai 1997 ist die "Verfahrensweise der Klassenelternversammlung und des Schulelternbeirats gem. § 40 Abs. 2 Nr. 5 SchulG" festgelegt. Sie können diese auch aktuell noch gültige VV über die Seiten des LEB im Format PDF hier downloaden. Bitte beachten Sie diese Vorschrift für und bei Ihren "Elternabenden"!
Wir dürfen Sie dazu ermuntern, sich die genannten Darstellungen und Regelungen zur Grundlage Ihrer Elternmitarbeit zu machen. Sie finden dort sicherlich die Antworten auf Ihre Fragen. Zudem wird mit Vorschlägen zu Einladungsschreiben und Themen eines Elternabends Hilfestellung für Ihre konkrete Arbeit als Klassenelternsprecher/In geleistet. Abgerundet werden die Ausführungen jeweils mit Hinweisen auf die einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, anschaulich und für jeden verständlich dargestellt.
Im übrigen gehen wir davon aus, dass Ihnen die Klassenleitung bei Ihrer Wahl zum/zur Klassenelternsprecher/In eine erste Informationsschrift und die vorgenannte Verwaltungsvorschrift an die Hand gegeben hat. Fragen Sie gegebenenfalls nach.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns im SEB wenden !
06.02.2012 02:42:04
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